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Hinweisgebersystem

Das Hinweisgeberschutzsystem gilt für alle Bereiche unseres Unternehmens und erstreckt sich insbesondere auf folgende Situationen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein:

• Verstöße gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder rechtliche Anforderungen auf nationaler und internationaler Ebene nach § 2 HinSchG

• Verstöße gegen Korruptionsgesetze oder unlautere Geschäftspraktiken, bspw. Sachverhalte, in denen Geschäftspartnern, Mitarbeitenden, Führungskräften oder Amtsträger/innen persönliche, wirtschaftliche, oder andere Vorteile im Zusammenhang mit einem Geschäft angeboten werden, entsprechende Vorteile von solchen Personen angenommen oder gefordert werden, oder solche Korruptionshandlungen über Dritte durchgeführt werden

• Unregelmäßigkeiten in der Finanzberichterstattung oder Betrugsverdacht

• Gefährdung der Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt

• Verletzung der Datensicherheit, Datenschutzverletzungen, oder Missbrauch von Informationen

• Strafbewehrte Diskriminierung, Belästigung oder sonstiges Fehlverhalten am Arbeitsplatz

• Bußgeldbewehrte Verstöße die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane zum Inhalt haben

Hinweise und Beschwerden können elektronisch eingereicht werden. Meldungen können sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgegeben werden. Der Hinweis kann in Textform über die digitale Meldestelle abgegeben werden. Auf Anfrage kann der Hinweis auch per Telefongespräch oder persönlich in den Räumlichkeiten der Culinaria Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH abgegeben werden.