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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Culinaria Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Culinaria zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammen hängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Culinaria.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Culinaria, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Culinaria zustande; diese sind die Vertragspartner.
2. Ist der Kunde/ Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Culinaria eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
3. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder durch die Teilnehmer seiner Veranstaltung im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden.
4. Mündliche, elektronische oder schriftliche Reservierungen für einen bestimmten Veranstaltungstermin halten nur die Option für den späteren Vertragsabschluss offen. Sie werden nur befristet vergeben und sind im Hinblick auf den späteren Vertragsabschluss unverbindlich. Sie enden spätestens mit Ablauf der in der Reservierung oder der im Vertrag genannten Frist. Ein Anspruch auf Verlängerung einer ablaufenden Option besteht nicht. Reservierungen und Veranstaltungsoptionen sind nicht auf Dritte übertragbar. Die mehrmalige Durchführung einer Ver- anstaltung oder die mehrmalige Bereitstellung von Räumen und Flächen zu bestimmten Terminen begründen keine Rechte für die Zukunft.
5. Die Culinaria haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Culinaria die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Culinaria beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Culinaria beruhen. Einer Pflichtverletzung der Culinaria steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Culinaria auftreten, wird die Culinaria bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Culinaria rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außer gewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
6. Alle Ansprüche gegen die Culinaria verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, gemäß II Nr. 3.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Culinaria ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Culinaria zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Culinaria zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Culinaria an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urhe- berrechtverwertungsgesellschaften.
3. Sollte sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz ändern, behalten wir uns vor, die im Angebot und im Vertrag genannten Preise entsprechend anzupassen. Ob die angegebenen Preise Netto- oder Bruttopreise sind, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Culinaria allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 Prozent erhöht werden.
5. Rechnungen der Culinaria ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Culinaria ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Culinaria berechtigt, die jeweils geltenden, aktuellen gesetzlichen Verzugszinsen bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Culinaria bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Die Culinaria ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forde- rung gegenüber einer Forderung der Culinaria aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der Culinaria geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Culinaria. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Culinaria zur Rücksicht nahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen der Culinaria und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Culinaria auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Culinaria ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde bis spätestens sechs (6) Monate vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, ist die Culinaria berechtigt, neben dem vereinbarten Mietpreis, 50 % des gemäß Auftrag entgangenen Umsatzes als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Liegt zum Zeitpunkt des Rücktritts noch kein konkretes Angebot und damit keine bezifferte Umsatzgröße vor, wird zur Ermittlung des entgangenen Umsatzes der durchschnittliche Umsatz vergleichbarer Veranstaltungen der letzten zwei Jahre als Berechnungsgrundlage herangezogen. Tritt der Kunde bis spätestens drei (3) Monate vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, ist die Culinaria berechtigt, neben dem vereinbarten Mietpreis, 75 % des gemäß Auftrag entgangenen Umsatzes als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, ist die Culinaria berechtigt, neben dem vereinbarten Mietpreis, 90 % des gemäß Auftrag entgangenen Umsatzes als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Bei Rücktritt vom Vertrag später als 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin, ist die Culinaria berechtigt, neben dem vereinbarten Mietpreis, 90 % des gemäß Auftrag entgangenen Umsatzes und 100% der laut Angebot kalkulierten Personalkosten als Schadensersatz in Rechnung zu stellen.
V. Rücktritt der Culinaria
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Culinaria in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Culinaria auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Culinaria ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die Culinaria berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Culinaria nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
die Culinaria begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Culinaria in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Culinaria zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Culinaria entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Bei Veranstalungen bis 500 Personen muss eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 Prozent spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Culinaria mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Culinaria. Bei Veranstaltungen ab 501 Personen muss eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 Prozent spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Culinaria mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Culinaria.
2. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 Prozent ist die Culinaria berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
3. Bei einer Reduzierung der Personenanzahl, ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, werden die geplanten Personalkosten zu 100% in Rechnung gestellt, da die Mitarbeiter nicht mehr kostenfrei abgesagt werden können und ein gesetzlicher Anspruch auf den Verdienst besteht.
4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Culinaria diesen Abweichungen zu, so kann die Culinaria die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die Culinaria trifft ein Verschulden.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Culinaria. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit die Culinaria für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Culinaria von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Culinaria bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Culinaria gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Culinaria diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Culinaria pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung der Culinaria berechtigt, eigene Telefon-,Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Culinaria eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete der Culinaria ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an von der Culinaria zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Culinaria diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Culinaria. Die Culinaria übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Culinaria. Hier von ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die Culinaria berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Culinaria berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Culinaria abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die Culinaria die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Culinaria für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Bei besonderer Verschmutzung der Räumlichkeiten, die gemäß der Hausordnung der Historischen Stadthalle Wuppertal über das veranstaltungsbedingt übliche Maß hinausgeht, ist die Culinaria dem Veranstalter gegenüber berechtigt, einen Reinigungszuschlag zu erheben.
X. Haftung des Kunden für Schäden
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Die Culinaria kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Culinaria.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Culinaria. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Culinaria.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wuppertal 2025